Einbürgerungstest – EBT
Das Münchner Rote Kreuz ist offizielle vom Bundesamt für Migration lizenzierte Prüfstelle für den Einbürgerungstest.
Es handelt sich beim Einbürgerungstest um einen schriftlichen Multiple-Choice-Test mit 33 Fragen zur Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie zu den Lebensverhältnissen in Deutschland (Prüfungsdauer: max. 60 Minuten). Wenn Sie mindestens 17 Fragen richtig beantworten, haben Sie den Test bestanden. Haben Sie weniger als 17 Fragen richtig beantwortet, können Sie den Test wiederholen.
Die Testgebühr beträgt 25 Euro.
Wer darf sich beim Bayerischen Roten Kreuz in München zum Einbürgerungstest anmelden?
Anmelden können sich bei uns alle Menschen aus ganz Deutschland.
Die Testfragen zum Bundesland werden nach der Melde-Adresse ermittelt.
Beispiel: jemand ist in Stuttgart (Baden-Württemberg) gemeldet und schreibt den Einbürgerungstest beim BRK in München (Bayern). Die Bundeslandfragen bei dieser Person beziehen sich auf Baden-Württemberg.
Anmeldestopp!
Liebe Interessenten,
leider können wir ab dem 14.03.2025 vorübergehend keine Anmeldungen mehr annehmen!
Bitte schicken Sie keine Anmeldeformulare und bitte bezahlen Sie keine Gebühr im Voraus.
Wir bitten um Ihr Verständnis und werden bald wieder für Sie zur Verfügung stehen!
Prüfungstermine
Weitere Termine laufend in Planung!
Keine Platzgarantie für einen bestimmten Prüfungstermin!
Freie Plätze werden von uns nach Zeitpunkt der Anmeldung bzw. Eingangs der Anmeldeunterlagen vergeben.
Bei Absagen seitens der Teilnehmer bis zu 24 Tagen vor dem Prüfungstermin wird aufgrund des Verwaltungsaufwands die Prüfungsgebühr nicht erstattet. Es kann jedoch unter Umständen ein Alternativtermin angeboten werden.
Nur bei Vorlage eines ärztlichen Attests für den Prüfungstermin keine erneute Zahlung der Prüfungsgebühr.
Weitere Informationen zum Einbürgerungstest
BAMF
Informationsblatt Leben in Deutschland
Prüfungsergebnis
Über die Bearbeitungsdauer und die Zusendung der Zertifikate können wir leider keine Auskunft geben. Dies liegt in der Zuständigkeit des Bundesamtes.
Sie können hier eine Auskunft über den Bearbeitungsstand der Prüfungen erhalten:
https://www.bamf.de/DE/Themen/Integration/ZugewanderteTeilnehmende/Einbuergerung/einbuergerung-node.html