· Pressemitteilung

Was im Bund geplant wird – und was das für München bedeutet

„Effizienter Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen“ droht zu Lasten von Kindern, Familien und Menschen mit Unterstützungsbedarf zu gehen.

Die Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege München (ARGE freie München) warnt vor den derzeit auf Bundesebene diskutierten Vorschlägen zum sogenannten „effizienteren Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen“. Hinter dem Ziel der Ausgabenreduzierung verbergen sich aus Sicht der Wohlfahrtsverbände erhebliche Einschränkungen individueller Rechtsansprüche und Unterstützungsleistungen für besonders vulnerable Menschen.


„Unter dem Deckmantel der Effizienzsteigerung werden drastische Leistungseinschränkungen verhandelt, die Millionen Menschen unmittelbar betreffen: Kinder, die auf Schulbegleitung angewiesen sind, Jugendliche, die ohne Jugendhilfe auf der Straße landen würden, Menschen mit Behinderungen, die ohne individuelle Assistenz nicht am gesellschaftlichen Leben teilhaben können, sowie Alleinerziehende, die auf den Unterhaltsvorschuss angewiesen sind“, erklärt Karin Majewski, Sprecherin der ARGE freie München und Geschäftsführerin des Paritätischen Wohlfahrtsverbands Oberbayern.


„Die Logik der Vorschläge ist immer dieselbe: Hilfen für einzelne Personen sollen durch vermeintlich günstigere kollektive Angebote ersetzt werden – unabhängig davon, ob diese Angebote tatsächlich vorhanden sind oder diese den individuellen Bedarf decken können.“


Dabei seien die gestiegenen Sozialausgaben nicht Ausdruck eines Fehlers im System, sondern Folge gesellschaftlich und politisch gewollter Entwicklungen: eines verbesserten Kinderschutzes, des Ausbaus
der Kindertagesbetreuung, der Unterstützung geflüchteter Kinder und Jugendlicher sowie einer stärkeren Personenzentrierung in der Eingliederungshilfe.


Auswirkungen auf München
Die geplanten Veränderungen würden sich auch in München deutlich bemerkbar machen – für die betroffenen Menschen, für die freien Träger und für die Kommune selbst. Die Wohlfahrtsverbände befürchten, dass kurzfristige Einsparungen in einzelnen Leistungsbereichen auch langfristig zu deutlich höheren Kosten an anderer Stelle führen.


Die Infrastruktur hinkt nach
Die Idee einer inklusiven Kita- und Schullandschaft wird von den Wohlfahrtsverbänden ausdrücklich unterstützt. Voraussetzung dafür ist jedoch der rechtzeitige Aufbau einer ausreichend ausgestatteten Infrastruktur.
Aktuell fehlen vielerorts die personellen und strukturellen Voraussetzungen, um individuelle Unterstützungsbedarfe vollständig durch Regelangebote aufzufangen. Werden individuelle Hilfen wie Integrations- oder Schulbegleitungen vorschnell reduziert, droht eine Zunahme von Kindern, die keine geeigneten Betreuungs- oder Bildungsangebote erhalten.
Die Folgen reichen von fehlender frühkindlicher Bildung über erschwerte soziale Integration bis hin zu Schulabbrüchen und langfristig höheren Unterstützungsbedarfen.


Fazit: Der Ausbau inklusiver Infrastruktur erfordert erhebliche Investitionen. Werden individuelle Hilfen reduziert, bevor entsprechende Angebote flächendeckend verfügbar sind, drohen Versorgungslücken, steigende Kosten pro Platz sowie langfristige Folgekosten im Jugend- und Sozialbereich.


Weniger Unterstützung für unbegleitete minderjährige Geflüchtete
Diskutiert wird zudem, unbegleitete minderjährige Ausländerinnen und Ausländer (UmA) ab 16 Jahren verstärkt in Erstaufnahmeeinrichtungen oder Gemeinschaftsunterkünften mit abgesenkten Standards unterzubringen und ambulante Hilfen zu reduzieren.


Aus Sicht der Wohlfahrtsverbände gefährdet dies die Integration junger Menschen. Gerade in der Phase der Verselbstständigung seien verlässliche pädagogische Begleitung und individuelle Förderung entscheidend.


Fazit: Kurzfristige Einsparungen in der Jugendhilfe würden langfristig höhere Kosten in den Bereichen Wohnen, Gesundheit, Arbeitsmarktintegration und kommunale Unterstützungssysteme nach sich ziehen.


Junge Volljährige werden benachteiligt
Besonders kritisch bewertet die ARGE freie München die Überlegung, Hilfen für junge Erwachsene nach §§ 41 und 41a SGB VIII stärker ins Ermessen der Jugendämter zu stellen.
Die Regelungen wurden erst mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz eingeführt, um den Übergang ins Erwachsenenleben besser zu begleiten. Viele junge Menschen aus der Kinder- und Jugendhilfe verfügen nicht über familiäre Netzwerke, die sie auffangen können.


Fazit: Hilfebedarfe verschwinden nicht mit dem 18. Geburtstag. Werden Unterstützungsleistungen zu früh beendet, verlagern sich die Probleme und Kosten in andere Systeme – etwa in die Gesundheitsversorgung, die Wohnungslosenhilfe oder die Jobcenter.


Kürzungen beim Unterhaltsvorschuss treffen Alleinerziehende
Auch mögliche Kürzungen beim Unterhaltsvorschuss bewertet die ARGE freie München kritisch. Bundesweit waren 2024 mehr als 850.000 Kinder auf diese Leistung angewiesen.
Der Unterhaltsvorschuss sichert die finanzielle Stabilität vieler Alleinerziehender und ermöglicht gesellschaftliche Teilhabe für Kinder. Kürzungen würden Familien zusätzlich belasten und den Bedarf an Beratungs- und Unterstützungsangeboten erhöhen.


Fazit: Einsparungen beim Unterhaltsvorschuss führen nicht zu einer Verringerung des Unterstützungsbedarfs, sondern zu höheren Belastungen in anderen Bereichen, etwa bei Betreuungsangeboten, Familienberatung und sozialer Unterstützung.

Appell der Wohlfahrtsverbände
Die Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege München warnt vor einem Sozialabbau, der kurzfristige Haushaltsziele über nachhaltige gesellschaftliche Entwicklung stellt.
„Das ist kein effizienter Ressourceneinsatz. Das ist Rotstiftpolitik auf Kosten der Menschen, die Hilfe dringend brauchen“, betont Karin Majewski. „Die Kosten verschwinden nicht – sie werden lediglich in andere Systeme und häufig auch auf die kommunale Ebene verlagert. Leidtragende sind die Menschen, die auf Unterstützung angewiesen sind.“