Ich suche allgemeine Informationen zum Thema Testament?
Das Münchner Rote Kreuz hat für Fragen rund um das Testament einen Testament-Ratgeber entwickelt. Dieser bietet Ihnen nützliche Informationen, Tipps und Anregungen für Ihre persönliche Nachlassplanung. Er soll Ihnen eine Hilfe sein, Ihren letzten Willen so festzuhalten, dass er Ihren Wünschen und Werten entspricht. Dazu haben wir die wichtigsten Informationen zum deutschen Erbrecht und zur Gestaltung von Testamenten zusammengestellt. Wir informieren Sie außerdem zu den Themen Verfügungen und Vollmachten.
Fordern Sie unseren kostenlosen Testament-Ratgeber per Telefon unter 089/ 2373-222, Email oder online mit unserem Bestellformular an.
Auch für ein persönliches Gespräch stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Rufen Sie einfach Frau Brigitte Ziegelowski unter Telefon (089) 2373-222 an oder senden Sie eine E-Mail an: brigitte.ziegelowski(at)brk-muenchen(dot)de
Was ist bei einem Todesfall zu tun?
Das Münchner Rote Kreuz hat auch hier einen Ratgeber „Todesfall – Was ist zu tun?“ herausgebracht, der beschreibt, was bei einem Todesfall zu bedenken und zu tun ist. Wir bieten in dieser Broschüre hilfreiche Ratschläge und Direkthilfe für Betroffene und Hinterbliebene auf.
Fordern Sie unseren kostenlosen Ratgeber per Telefon unter 089/ 2373-222, E-Mail oder online mit unserem Bestellformular an.
Für wen ist eine Testamentspende geeignet?
Grundsätzlich für alle, die etwas Gutes tun wollen. Ein Erblasser kann neben seinen Erben dem Münchner Roten Kreuz einen Geldbetrag oder einen sonstigen Vermögensbestandteil in Form eines Vermächtnisses zukommen lassen. Für Menschen ohne Nachkommen bietet es sich an, den Kreisverband als Alleinerben oder gemeinsam mit weiteren Wohlfahrtsorganisationen als Miterben einzusetzen. Nach dem Ableben würde das Vermögen ansonsten an den Staat fallen.
Was leistet das Münchner Rote Kreuz für eine Testmentspende?
Das Münchner Rote Kreuz setzt die Testamentsspende zum Wohle hilfsbedürftiger Menschen ein. Bei entsprechender Verfügung kümmern wir uns um die Nachlassabwicklung beziehungsweise Testamentsvollstreckung. Erfahrene Mitarbeiter treten mit dem Nachlassgericht und gegebenenfalls mit Miterben oder Vermächtnisnehmern in Kontakt und veranlassen alles Notwendige. Dazu zählen je nach Fallkonstellation die Kündigung von Verträgen (Miete, Stromversorgung, Telefon u. v. m.), die Verwertung von Möbeln, Kleidung und Wohnutensilien oder die Räumung und Rückgabe von Mietobjekten. Sollte ein Erblasser ein Haustier zurückgelassen haben, kümmert sich das Münchner Rote Kreuz um ein neues und liebevolles Zuhause.
Wie verwendet das Münchner Rote Kreuz meine Testamentspende?
In der Landeshauptstadt und im Landkreis München stehen die ehrenamtlich Aktiven und hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BRK-Kreisverbandes München hilfsbedürftigen Menschen zur Seite. Mit den Bereitschaften, der Wasserwacht, der Bergwacht, dem Jugendrotkreuz, der Gemeinschaft Wohlfahrts- und Sozialarbeit, dem Rettungsdienst und Krankentransport sowie unseren zahlreichen Einrichtungen und Beratungs- und Betreuungsangeboten sind wir für die Menschen da. Wir wissen, was es heißt, Hilfe zu leisten, zu retten, Trost zu spenden und Leid zu lindern. Getreu unseren Rotkreuzgrundsätzen helfen wir ohne Vorbehalte, aber mit konkreten Hilfsangeboten, Beratungs- und Betreuungsstellen sowie sozialen Dienstleistungen. Die Vision einer gerechteren Welt bestimmt unser Handeln.
Viele unserer satzungsgemäßen Aufgaben sind nicht oder nur zum Teil durch eigene Einnahmen gedeckt. Diese Lücke füllen Fördermitglieder, Spender, Stifter sowie Menschen, die uns in ihrem Testament bedenken. Mit der Übertragung von Vermögen durch ein Testament helfen Sie kranken, verletzten, behinderten, einsamen und bedürftigen Menschen. Wir versichern Ihnen, dass Ihre Testamentsspende bei uns in guten Händen ist und Ihre Hilfe bei den Menschen ankommt.
Ich möchte dem Münchner Roten Kreuz gerne einen Teil meines Vermögens spenden, es aber nicht als Erben einsetzen?
Das ist möglich. Sie können dem Münchner Roten Kreuz über ein Vermächtnis einen bestimmten Vermögenswert zusprechen. Mithilfe eines Testaments oder eines Erbvertrags können Sie jemandem einen Vermögensvorteil durch ein Vermächtnis zuwenden, ohne ihn als Erben einzusetzen. Sie können zum Beispiel einen festen Geldbetrag, ein Gemälde, ein Schmuckstück oder auch ein Wohnrecht weitergeben. Derjenige, der durch ein Vermächtnis einen Vermögensvorteil bekommt, wird als „Vermächtnisnehmer“ bezeichnet. Während der Erbe kraft Gesetz in die Rechtsstellung des Erblassers eintritt, erwirbt der Vermächtnisnehmer lediglich einen schuldrechtlichen Anspruch auf Erfüllung des Vermächtnisses. Er erhält die versprochenen Vermögenswerte nach der Testamentseröffnung von den Erben.
Was ist ein Vermächtnis?
Mithilfe eines Testaments oder eines Erbvertrags können Sie jemandem einen Vermögensvorteil durch ein Vermächtnis zuwenden, ohne ihn als Erben einzusetzen. Sie können zum Beispiel einen festen Geldbetrag, ein Gemälde, ein Schmuckstück oder auch ein Wohnrecht weitergeben. Derjenige, der durch ein Vermächtnis einen Vermögensvorteil bekommt, wird als „Vermächtnisnehmer“ bezeichnet. Während der Erbe kraft Gesetz in die Rechtsstellung des Erblassers eintritt, erwirbt der Vermächtnisnehmer lediglich einen schuldrechtlichen Anspruch auf Erfüllung des Vermächtnisses. Er erhält die versprochenen Vermögenswerte nach der Testamentseröffnung von den Erben.
Für ein persönliches Gespräch stehen wir Ihnen auch gerne zur Verfügung. Rufen Sie einfach Frau Brigitte Ziegelowski unter Telefon (089) 2373-222 an oder senden Sie eine E-Mail an: brigitte.ziegelowski(at)brk-muenchen(dot)de
Kann ich das Münchner Rote Kreuz auch in meine Lebensversicherung als Begünstigten einsetzen?
Sie können eine Organisation wie das Münchner Rote Kreuz zum Begünstigten Ihrer Lebensversicherung, Wertpapierdepots und Bankguthaben erklären. Ihr Kreditinstitut oder Ihr Versicherungsunternehmen halten entsprechende Formulare bereit.
Muss ich das Münchner Rote Kreuz informieren, wenn ich dessen Arbeit in meinem Testament berücksichtige?
Wir freuen uns sehr über eine Nachricht von Ihnen, auch weil wir Ihnen dann noch danken können. Was Sie uns in welcher Form mitteilen möchten, ist jedoch ganz alleine Ihre Entscheidung.
Fällt Erbschaftssteuer an?
Das Münchner Rote Kreuz ist eine anerkannte gemeinnützige und mildtätige Organisation. Eine Testamentsspende unterliegt daher nicht der Erbschaftssteuer. Abgesehen von Ausgaben z. B. für die Testamentseröffnung oder einen Erbschein kommen somit 100 % beim Roten Kreuz an.