Mitgliederversammlung mit Neuwahlen, 06.03.2025

Vorgeschlagene Kandidatinnen und Kandidaten

Der Wahlvorbereitungsausschuss hat die eingereichten Wahlvorschläge gesichtet und geprüft. Folgende Personen wurden für eine Kandidatur vorgeschlagen (Auflistung der Kandidierenden innerhalb eines Wahlamts ggf. in alphabetischer Reihenfolge) und haben einer Kandidatur zugestimmt.

Vorstand

Vorsitzender:
Fried Saacke
Julian Weiss

1. stellvertretende Vorsitzende:
Lucretia Löscher

2. stellvertretende Vorsitzende:
Annette Ganssmüller-Maluche
Florian Reif
Fried Saacke

Schatzmeister:
Florian Kayl

Stellvertretender Schatzmeister:
Hanns Kagerer

Chefärztin:
Dr. Swetlana Schütz

Stellvertretende Chefärztin:
Dr. Isabell Ruoß

Justiziar:
Moritz Oberwallner

Konventionsbeauftragter:
Gabriel Bücherl

Haushaltsausschuss

Mitglieder:
Anne Attenberger
Andreas Bergtold
Georg Fahrner
Kilian May
Christian Riendl
Claudia Schubert
Michael Solbach
Petra Wieland

Ersatzmitglieder:

Anne Attenberger
Werner Attenberger
Christian Riendl
Dietmar Schubert
Michael Solbach

Delegierte zur Landesversammlung und Bezirksversammlung

Liste der Kandidierenden für die Delegierten Landesversammlung und Bezirksversammlung

Bei den Vorstandswahlen ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereinigt (§ 8 Abs. 1 der Wahlordnung).

Bei den Wahlen zum Haushaltsausschuss werden die Kandidierenden in der Rangfolge ihrer Stimmenzahl Mitglieder oder Ersatzmitglieder.

Wir bitten Sie zur Feststellung der Wahlberechtigung Ihren Personalausweis oder Reisepass mitzubringen.

Aufgrund verschiedener Anfragen weisen wir noch auf folgendes hin:

Jeder Wahlberechtigte hat so viele Stimmen, wie Wahlämter zu besetzen sind. Jeder Wahlberechtigte hat für ein zu besetzendes Wahlamt nur eine Stimme.
Steht für ein Amt nur eine Kandidat*in zur Verfügung, so kann gültig auch mit „ja“ oder „nein“ abgestimmt werden.

Der Stimmzettel ist ungültig (§ 7 Abs. 3 und Abs. 4 der Wahlordnung),wenn mehr Kandidierende angekreuzt werden, als für diese Funktion Stimmen vergeben werden können

  • wenn keine Kandidat*in angekreuzt wird
  • wenn dieser mit Zusätzen versehen wird (z.B. Namen, Zeichen, Unterschrift etc.), die ihn von den anderen abgegebenen Stimmzetteln unterscheiden.
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