Neuwahl
der Vorstandschaft, des Haushaltsausschusses und der Delegierten und Ersatzdelegierten
Wahlausschreibung
Die Neuwahl im Kreisverband München des Bayerischen Roten Kreuzes findet gemäß § 26 der BRK-Satzung statt.
Die Mitgliederversammlung findet statt am:
Datum: Donnerstag, 06.03.2025
Uhrzeit: 19.00 Uhr
Ort: „Alte Kongresshalle“, Theresienhöhe 15, 80339 München
Für die Mitgliederversammlung schreiben wir die Neuwahl für die Vorstandschaft, den Haushaltsausschuss, die Delegierten und Ersatzdelegierten zur Bezirksversammlung und zur Landesversammlung des Kreisverbandes München wie folgt aus:
Gemäß §§ 26, 27 und 28 der Satzung des BRK sind zu wählen:
A) Vorstandschaft
- der Vorsitzende
- erster stv. Vorsitzender
- zweiter stv. Vorsitzender
- der Chefarzt
- der stv. Chefarzt
- der Schatzmeister
- der stv. Schatzmeister
- der Justitiar
- der Konventionsbeauftragte
B) Haushaltsausschuss
- Sieben Mitglieder
- Drei Ersatzmitglieder
C)
17 Delegierte und 18 Ersatzdelegierte zur Bezirksversammlung
9 Delegierte und 10 Ersatzdelegierte zur Landesversammlung
Einer der Vorsitzenden soll eine Frau sein.
Der Anteil an hauptamtlichen Mitarbeitern unter den Delegierten zur jeweils Bezirks- und Landesversammlung darf 1 Person sein, darüber hinaus jedoch 20% nicht überschreiten.
Wahlberechtigt sind alle Mitglieder, die im BRK Kreisverband München als Mitglied geführt werden und die das 16. Lebensjahr vollendet haben sowie die Mitglieder der Schwesternschaften mit Dienstort im Kreisverband. Zur Feststellung der Mitgliedschaft/Wahlberechtigung ist am Wahlabend ein gültiger RK-Ausweis oder ein amtlicher Lichtbildausweis mitzubringen.
Unter Bezug auf § 3 Abs. 1 und 2 der Wahlordnung setzt der Wahlvorbereitungsausschuss zur Nominierung von Persönlichkeiten eine Frist bis zum
Samstag, 22.02.2025, 18:00 Uhr
Vorschlagsberechtigt ist jeder Wahlberechtigte.
Die Wahlvorschläge sind schriftlich und unterzeichnet an den Wahlvorbereitungsausschuss des Kreisverbandes München, Perchtinger Str. 5, 81379 München einzureichen und müssen zum obengenannten Zeitpunkt vorliegen.
Vorschlagsberechtigt ist jeder Wahlberechtigte.
Die Wahlvorschläge sind schriftlich und unterzeichnet an den Wahlvorbereitungsausschuss des Kreisverbandes München, Perchtinger Str. 5, 81379 München einzureichen und müssen zum obengenannten Zeitpunkt vorliegen.
Die Einreichung von Wahlvorschlägen mittels E-Mail an wva@brk-muenchen.de ist nur zulässig, wenn der vom Vorschlagenden unterzeichnete Wahlvorschlag als Datei-Anhang zur E-Mail übersendet wird und dieser geeignet ist, die Erklärung unverändert wiederzugeben (z.B. PDF-Anhang).
Wenn möglich, sollte den Wahlvorschlägen die Einverständniserklärung des Vorgeschlagenen beigefügt werden.
Gem. § 5 Abs. 6 der BRK Satzung dürfen hauptamtliche Mitarbeiter des Bayerischen Roten Kreuzes nicht dem Landesvorstand, dem Präsidium, dem Kreis- oder Bezirksvorstand ihrer oder der übergeordneten Verbandsstufe angehören. Somit ist jegliches Arbeitsverhältnis (auch geringfügig) sowohl beim Kreisverband München, als auch bei einem anderen Kreisverband des Bayerischen Roten Kreuzes, inkompatibel mit dem Ehrenamt.
Zwingend erforderlich ist daher in den Fällen, in denen ein vorgeschlagener Kandidat / eine vorgeschlagene Kandidatin in einem Arbeitsverhältnis im o.g. Sinne steht, dass mit der Annahme der Kandidatur vom Vorgeschlagenen / von der Vorgeschlagenen
- eine Zustimmung des Bezirksverbands Oberbayern (Schumacherring 26, 81737 München)
oder
- eine verbindliche Erklärung, dass er / sie für den Fall seiner / ihrer Wahl für die gesamte Dauer der Legislaturperiode jegliches Arbeitsverhältnis beim BRK ruhen lässt,
vorgelegt wird.
Wird keines von beiden vorgelegt, ist der Kandidat / die Kandidatin für nicht wählbar zu erklären.
Sollte für ein Amt niemand vorgeschlagen sein, besteht die Möglichkeit, in der Mitgliederversammlung Vorschläge einzubringen.
Sind jedoch schriftliche Wahlvorschläge innerhalb der Abgabefrist eingegangen, besteht diese Möglichkeit nicht mehr.
Günter Hintermaier
Vorsitzender Wahlvorbereitungsausschuss