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MiB_Herbst-2016

as passiert, wenn wir nach einem Unfall, durch eine schwere Krankheit oder im fortgeschrittenen Alter nicht mehr fähig sind, unseren Willen gegenüber den Ärzten kundzutun? Nun, werden sich vie- le denken, dann entscheiden eben meine nächsten Angehörigen, die wer- den schon in meinem Sinne handeln. Doch so einfach ist es nicht: Wer sich mit der Thematik beschäftigt, merkt schnell, wie viele unterschiedli- che Situationen bedacht werden müssen und wie weitreichend die mit einer Festlegung verbundenen Konsequenzen sein können. Damit fühlen sich Angehörige oft überfordert. Abgesehen davon, dass sogar Ehegatten oder Kinder laut Gesetz nicht in jedem Fall eine rechtsverbindliche Erklä- rung abgeben dürfen. Und die Ärzte tendieren aus ihrem Berufsverständ- nis heraus eher dazu, im Zweifelsfall Leben zu erhalten, statt auf Maß- nahmen zu verzichten. Wer sich also der modernen Apparatemedizin nicht ausgeliefert fühlen will, sondern selbst bestimmen möchte, was im Fall der Fälle getan oder unterlassen werden soll, kann dies im Detail fest- legen: mit einer Patientenverfügung. Versucht man nun, ein solches Formular auszufüllen, gerät man nicht selten an seine fachlichen und psychischen Grenzen: Was kann eine eingeleitete Behandlung im Extremfall bewirken; was wiederum sind mögliche Folgen, wenn man auf die Maßnahme verzichtet? Und welchen 30 Lebenshilfe Wenn Sie für eine Situation vorbauen möchten, in der Sie sich nicht mehr artikulieren und den Ärzten Ihre Wünsche bezüglich einer Behandlung mitteilen können, sollten Sie eine Patientenverfügung aufsetzen. Eine neue, kostenlose Broschüre des Münchner Roten Kreuzes erklärt, worauf Sie dabei achten müssen, und liefert Beispiele für mögliche Formulierungen. Ihr Wille zählt! W

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