Peter Behrbohm

Kleidercontainer

In über 100 Containern im Stadtgebiet können für das Münchner Rote Kreuz Altkleider abgegeben werden. Eine Verwertungsfirma leert die Container regelmäßig. Die Kleidung wird pro Tonne an den Kreisverband vergütet, um mit dem Erlös die sozialen und humanitären Aufgaben des Kreisverbandes zu unterstützen. Verwertungsfirmen unterliegen strengen Kriterien und müssen vertraglich vereinbarte Auflagen erfüllen. So müssen sie ein Katastrophenlager bevorraten, damit das Rote Kreuz ständig über größere Mengen gut erhaltener Kleidung verfügt, die im Rahmen der Katastrophenhilfe sofort und unentgeltlich abgegeben werden können. Verwertungsfirmen sind berechtigt, gut erhaltene Textilien gemäß den Vorgaben der Agenda 21 und im Sinne des europäischen Abfallrechts zu exportieren. Minderwertiges Material wird z.B. zu Putzlappen weiterverarbeitet bzw. kommt in den Reißwolf, um wieder in Rohstoff verwandelt zu werden. Lesen Sie mehr darüber.

Altkleider sammeln ist nicht nur sinnvolles Recycling und aktiver Umweltschutz, sondern auch ein wichtiger Beitrag zur Erfüllung  und Finanzierung der satzungsgemäßen Aufgaben des Roten Kreuzes.

Unter „Downloads & Informationen“ finden Sie Listen (sortiert nach Straße bzw. PLZ) der Kleidercontainer des Münchner Roten Kreuzes im Stadtgebiet.
Oder Sie geben einfach hier Ihre Postleitzahl ein: DRK: Kleidercontainer

Wichtige Informationen zum Thema Sachspenden

Viele Bürgerinnen und Bürger und auch Firmen möchten bedürftigen Menschen mit Sachspenden helfen. Das Münchner Rote Kreuz bedankt sich ausdrücklich für diese Geste der Nächstenliebe.

Welche Sachspenden wir gerne annehmen ….

Sachspenden machen dann Sinn, wenn sie den Bedürfnissen der Menschen in Not entsprechen und keine großen Verwaltungs- und Transportkosten verursachen. Wenn Sie hier vor Ort bedürftigen Menschen mit gut erhaltenen Altkleidern helfen wollen, haben Sie mehrere Möglichkeiten. Unser ehrenamtlich betriebenes Kleiderlager erreichen Sie zur Abgabe ihrer Sachspenden jeden Montag (außer Feiertag) von 16.00 bis 19.00 Uhr in der Elly-Staegmeyr-Str. 11 (München-Allach). Darüber hinaus können Sie Altkleidung auch rund um die Uhr in einem der über 100 Altkleidercontainer im Stadtgebiet abgeben.

Welche Sachspenden wir nicht annehmen ….

Bei größeren Katastrophen fernab der Landeshauptstadt verfehlen Sachspenden in aller Regel ihr gut gemeintes Ziel. Meistens werden Gebrauchtwaren zur Verfügung gestellt, die abgeholt, geprüft, gelagert, eventuell verzollt und schließlich über hunderte und tausende von Kilometern zu den Bedürftigen transportiert werden müssen. Die damit verbundenen Verwaltungs- und Transportkosten übersteigen dann schnell den Wert von Neuanschaffungen und stellen uns vor große logistische Probleme. Zudem belastet der tonnenweise Transport von Hilfsgütern unsere Umwelt. Diese Probleme entfallen, wenn die benötigten Hilfsgüter in der Nähe des Katastrophengebietes eingekauft werden. Dies ist auch preiswerter und stärkt gleichzeitig die Regionen, die oft wirtschaftlich von der Katastrophe mit betroffen sind (siehe auch beigefügtes Beiblatt des DRK).

Das Münchner Rote Kreuz führt selbst keine Hilfsprojekte bei Katastrophen im In- und Ausland durch. Diese werden durch das DRK in Berlin und das Internationale Rote Kreuz in Genf organisiert und koordiniert. Der Kreisverband München beteiligt sich allerdings bei Bedarf aktiv durch Entsendung spezialisierter Einheiten und Experten. Um die Rettungsmannschaften vor Ort wirksam zu unterstützen, bittet das Münchner Rote Kreuz im Katastrophenfall daher um Geldspenden.

Zuwendungsbestätigungen für Sachspenden sind problematisch …

Die Finanzbehörden stellen hohe Anforderungen an Zuwendungsbestätigungen für Sachspenden. Ob diese erfüllt werden, kontrollieren regelmäßig unsere Prüfungsorgane (Bayerischer Oberster Rechnungshof, Wirtschaftsprüfer). Als besonders problematisch erweist sich bei gebrauchten Waren die Wertermittlung. Das Münchner Rote Kreuz ist einerseits verpflichtet, andererseits in aller Regel nicht in der Lage, die vom Spender angegebenen Werte der Sachgüter zu überprüfen. Sollte sich später herausstellen, dass der bescheinigte Wert über dem tatsächlichen Wert liegt, haftet das Münchner Rote Kreuz den Finanzbehörden für die entgangene Steuer. Gegen diese negative Konsequenz müssen wir uns absichern. Sollte ein Spender auf einer Zuwendungsbestätigung bestehen, sind wir unter Umständen gezwungen, ein Wertgutachten eines unabhängigen Sachverständigen zu fordern, was zu Kosten für den Spender führt. Auch bei Vorliegen dieser Voraussetzung kann eine Zuwendungsbestätigung nur in begründeten Ausnahmefällen und vorbehaltlich der Zustimmung von Prüfungsstellen ausgestellt werden.

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