Kleiderkammer

Die Kleiderkammer München Solln ist eine Einrichtung des BRK-Kreisverbands München, in der gespendete Kleidung an bedürftige Menschen ausgegeben wird. Die Kleiderkammer wird von ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern geführt, die Kleiderspenden annehmen, sortieren, und ausgeben. Sämtliche Kleiderspenden werden unentgeltlich weitergegeben.

Um unser Angebot in Anspruch nehmen zu können, benötigen Sie einen Berechtigungsnachweis, z.B. München-Pass, Jobcenterbescheid, Tafelausweis oder Bestätigung einer anerkannten sozialen Organisation. Sie können uns alle 3 Monate besuchen. Bitte, bringen Sie eigene Taschen zum Heimtransport der Kleidung mit.

Wir freuen uns über gut erhaltene, saubere Kleidung der Saison, Schuhe, Nacht- und Tagwäsche, Sportbekleidung für Damen, Herren, Kinder (auch Baby- und Kleinkinderkleidung). Ebenso herrscht große Nachfrage nach Haushalts- und Heimtextilien, sowie Accessoires und Modeschmuck. Je Spender/in können wir nur eine Menge von bis zu zwei Tragetaschen annehmen.

Aktuell wird keine Winterkleidung mehr angenommen. Wenn Sie Sommerware abzugeben haben, freuen wir uns ab April darüber. Bettwäsche, Handtücher sowie Kinderkleidung werden dringend gebraucht. Ebenso benötigen wir Herrenbekleidung. Hier herrscht aktuell eine große Nachfrage.

Wichtige Informationen zum Thema Sachspenden

Viele Bürgerinnen und Bürger und auch Firmen möchten bedürftigen Menschen mit Sachspenden helfen. Das Münchner Rote Kreuz bedankt sich ausdrücklich für diese Geste der Nächstenliebe.

Welche Sachspenden wir gerne annehmen
Sachspenden machen dann Sinn, wenn sie den Bedürfnissen der Menschen in Not entsprechen und keine großen Verwaltungs- und Transportkosten verursachen. Wenn Sie hier vor Ort bedürftigen Menschen mit gut erhaltenen Altkleidern helfen wollen, haben Sie mehrere Möglichkeiten. Unser ehrenamtlich betriebenes Kleiderlager erreichen Sie zur Abgabe ihrer Sachspenden jeden Montag (außer Feiertag) von 16.00 bis 19.00 Uhr in der Elly-Staegmeyr-Str. 11 (München-Allach). Darüber hinaus können Sie Altkleidung auch rund um die Uhr in einem der über 100 Altkleidercontainer im Stadtgebiet abgeben.

Welche Sachspenden wir nicht annehmen
Bei größeren Katastrophen fernab der Landeshauptstadt verfehlen Sachspenden in aller Regel ihr gut gemeintes Ziel. Meistens werden Gebrauchtwaren zur Verfügung gestellt, die abgeholt, geprüft, gelagert, eventuell verzollt und schließlich über hunderte und tausende von Kilometern zu den Bedürftigen transportiert werden müssen. Die damit verbundenen Verwaltungs- und Transportkosten übersteigen dann schnell den Wert von Neuanschaffungen und stellen uns vor große logistische Probleme. Zudem belastet der tonnenweise Transport von Hilfsgütern unsere Umwelt. Diese Probleme entfallen, wenn die benötigten Hilfsgüter in der Nähe des Katastrophengebietes eingekauft werden. Dies ist auch preiswerter und stärkt gleichzeitig die Regionen, die oft wirtschaftlich von der Katastrophe mit betroffen sind (siehe auch beigefügtes Beiblatt des DRK).

Das Münchner Rote Kreuz führt selbst keine Hilfsprojekte bei Katastrophen im In- und Ausland durch. Diese werden durch das DRK in Berlin und das Internationale Rote Kreuz in Genf organisiert und koordiniert. Der Kreisverband München beteiligt sich allerdings bei Bedarf aktiv durch Entsendung spezialisierter Einheiten und Experten. Um die Rettungsmannschaften vor Ort wirksam zu unterstützen, bittet das Münchner Rote Kreuz im Katastrophenfall daher um Geldspenden.

Zuwendungsbestätigungen für Sachspenden sind problematisch
Die Finanzbehörden stellen hohe Anforderungen an Zuwendungsbestätigungen für Sachspenden. Ob diese erfüllt werden, kontrollieren regelmäßig unsere Prüfungsorgane (Bayerischer Oberster Rechnungshof, Wirtschaftsprüfer). Als besonders problematisch erweist sich bei gebrauchten Waren die Wertermittlung. Das Münchner Rote Kreuz ist einerseits verpflichtet, andererseits in aller Regel nicht in der Lage, die vom Spender angegebenen Werte der Sachgüter zu überprüfen. Sollte sich später herausstellen, dass der bescheinigte Wert über dem tatsächlichen Wert liegt, haftet das Münchner Rote Kreuz den Finanzbehörden für die entgangene Steuer. Gegen diese negative Konsequenz müssen wir uns absichern. Sollte ein Spender auf einer Zuwendungsbestätigung bestehen, sind wir unter Umständen gezwungen, ein Wertgutachten eines unabhängigen Sachverständigen zu fordern, was zu Kosten für den Spender führt. Auch bei Vorliegen dieser Voraussetzung kann eine Zuwendungsbestätigung nur in begründeten Ausnahmefällen und vorbehaltlich der Zustimmung von Prüfungsstellen ausgestellt werden.

Anfahrt
MVG: Buslinien 63/134/151, Haltestelle Gulbranssonstraße

Öffnungszeiten
Samstags von 10:30 Uhr bis 13:30 Uhr
jeden ersten Mittwoch und jeden dritten Mittwoch im Monat von 16:00 Uhr bis 19:00 Uhr

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