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MiB_Dezember_2014

Die Testamentspende – ein Gewinn für alle Immer mehr Menschen, die mit ihrem Vermögen etwas Gutes bewirken wollen, bedenken das Münchner Rote Kreuz in ihrem Testament. as Münchner Rote Kreuz ist sehr erfolgreich bei der Gewinnung von Unterstützern. 60000 Fördermitglieder und viele Spender, darunter namhafte Unternehmen, tragen mit ihren Zuwendungen dazu bei, dass der Kreisverband auch in Zeiten klammer öffentlicher Kassen seine wichtigen Aufga- ben erfüllen kann. Eine Form der Zuwendung erhält dabei eine wachsende Be- deutung: die Testamentspende. Sie ist ein ganz besonderer Ver- trauensbeweis. Menschen, die einen Teil oder sogar ihr gesam- tes Vermögen dem Münchner Roten Kreuz vererben, wollen damit nach ihrem Ableben Gutes bewirken. Der BRK- Kreisverband München setzt dieses Vermögen für die Realisierung von wichtigen sozialen Aufgaben ein, die nicht oder nicht ausreichend finanziert sind. Somit kommt eine Testamentspende hilfsbedürfti- gen Menschen in der Landeshauptstadt und im Landkreis München zugute. Die wichtigsten Fragen zum Thema: Für wen ist die Testamentspende geeignet? Grundsätzlich für alle, die etwas Gutes tun wollen. Ein Erblasser kann neben seinen Erben dem Münch- ner Roten Kreuz einen Geldbetrag oder einen sonsti- gen Vermögensbestandteil in Form eines Vermächt- nisses zuwenden. Für Menschen ohne Nachkommen bietet es sich an, den BRK-Kreisverband München als Alleinerben oder gemeinsam mit weiteren Wohl- fahrtsorganisationen als Miterben einzusetzen. Nach dem Ableben würde das Vermögen ansonsten dem Finanzminister anheimfallen. Fällt Erbschaftssteuer an? Das Münchner Rote Kreuz ist eine anerkannte gemeinnützige und mildtätige Organisation. Eine Testamentspende unterliegt daher nicht der Erb- schaftssteuer. Abgesehen von Ausgaben zum Bei- spiel für die Testamentseröffnung oder einen Erb- schein kommt sie somit hundertprozentig beim Roten Kreuz an. Was leistet das Münchner Rote Kreuz für eine Tes- tamentspende? Das Münchner Rote Kreuz setzt die Testamentspende zum Wohle hilfsbedürftiger Menschen ein. Bei ent- sprechender Verfügung kümmert es sich um die Nachlassabwicklung beziehungsweise Testament- vollstreckung. Erfahrene Mitarbeiter treten mit dem Nachlassgericht und gegebenenfalls mit Miterben oder Vermächtnisnehmern in Kontakt und veranlas- sen alles Notwendige. Dazu zählen je nach Fallkon- stellation die Kündigung von Verträgen (Miete, Stromversorgung, Telefon u. v. m.), die Verwertung von Möbeln, Kleidung und Wohnutensilien oder die Räumung und Rückgabe von Mietobjekten. Sollte ein Erblasser ein Haustier zurückgelassen haben, küm- mert sich das Münchner Rote Kreuz um ein neues Zuhause. 30 Lebenshilfe D

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