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MiB_September-2015

Kostenvoranschlag Das Angebot eines Handwerkers gilt als Geschäftsgrund- lage. Allerdings muss der Betrieb die angegebenen Preise nicht garantieren. Merkt der Dienstleister während der Ar- beiten, dass er den Betrag überschreitet, muss er das seinem Auftraggeber rechtzeitig mitteilen. Dieser kann dann zwar vom Vertrag zurücktreten, muss allerdings die bis zu diesem Zeitpunkt ausgeführten Arbeiten bezahlen. Versäumt es der Handwerker, die Erhöhung kundzutun, kann der Kunde unter Umständen Schadenersatz geltend machen: Zum Bei- spiel, weil er wegen des niedrigen Kostenvoranschlags ein anderes Angebot abgelehnt hat. Hier hilft es zum späteren Beweis, die Unterlagen von den nicht beauftragten Firmen aufzuheben. Für Hilfskräfte oder einen Azubi darf der Betrieb nicht dieselben Stundensätze veranschlagen wie für einen Gesel- len oder gar Meister. Welche Sätze üblich sind, teilt die örtli- che Handwerker-Innung mit. Pausen werden bei der Berech- nung der Arbeitszeit selbstverständlich abgezogen. Handwerkertermine: So gehen Sie auf Nummer sicher 30 Lebenshilfe chlampig gestrichen, den Küchenplan falsch gelesen, Rohre unzureichend abgedichtet oder eine Treppe schief eingebaut? Ob Handwerker ordentlich arbeiten, stellt der Laie meist nur im Nachhinein fest. Zeigt sich der Dienstleister dann uneinsichtig, ist Ärger programmiert. Auch die Nichteinhaltung von Ter- minen oder Diskrepanzen zwischen Kostenvoranschlag und Rechnung führen oft zum Disput zwischen Auf- traggeber und Auftragnehmer. Im Falle einer Auseinandersetzung hilft es dem Kunden, seine Rechte von Vornherein zu kennen: Man freut sich auf das frisch geweißelte Wohn- zimmer oder auf das renovierte Bad – und dann kommt alles ganz anders. Um Ärger mit Handwerkern zu vermeiden, helfen folgende Empfehlungen. S

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