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MiB_Juni-2014

? 30 Lebenshilfe Ich erreiche demnächst mein Renteneintrittsalter, möchte aber – in Abstimmung mit meinem Arbeitgeber – erst einmal weiterarbeiten. Darf ich das überhaupt? Es besteht kein gesetzlicher Zwang, mit Erreichen der Regelaltersgrenze in Altersrente zu gehen. Wenn Sie weiter arbeiten und noch keine Rente beantragt haben, erhöhen Sie Ihren Rentenanspruch – auch ohne weitere Beitragszahlung. Quasi als Ausgleich gibt es zur späteren Altersrente einen Zuschlag von 0,5 Prozent für jeden Kalendermonat, den Sie die Rente nach Erreichen der Regelaltersgrenze nicht in Anspruch nehmen. Das sind nach einem Jahr immerhin sechs Prozent. Mein Mann geht im kommenden Jahr in Rente. Ich bin etwas jünger, wir möchten die Rente aber gemeinsam antreten. Wie wirkt sich das auf meine Bezüge aus? Sofern Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, können Sie bereits vor Erreichen der Regelaltersgrenze eine Altersrente erhalten, etwa nach Vollendung des 63. Lebensjahres eine Altersrente für langjährig Versicherte. Allerdings kostet Sie jeder Monat des vorgezogenen Rentenbeginns 0,3 Prozent Abschlag. Pro Jahr des vorzeitigen Rentenbezugs ergibt sich somit eine Minderung um 3,6 Prozent. Sie gilt für die Was Sie über Ihre Rente wissen sollten Wenn es um den Rentenbezug geht, tauchen immer wieder Fragen auf. Die Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd beantwortet die wichtigsten.

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