Mitgliederversammlung mit Neuwahlen, 06.03.2025
Vorgeschlagene Kandidatinnen und Kandidaten
Der Wahlvorbereitungsausschuss hat die eingereichten Wahlvorschläge gesichtet und geprüft.
Folgende Personen wurden für eine Kandidatur vorgeschlagen (Auflistung der Kandidierenden innerhalb eines Wahlamts ggf. in alphabetischer Reihenfolge) und haben einer Kandidatur zugestimmt.
Vorstand
Vorsitzender:
Fried Saacke
Julian Weiss
1. stellvertretende Vorsitzende:
Lucretia Löscher
2. stellvertretende Vorsitzende:
Annette Ganssmüller-Maluche
Florian Reif
Fried Saacke
Schatzmeister:
Florian Kayl
Stellvertretender Schatzmeister:
Hanns Kagerer
Chefärztin:
Dr. Swetlana Schütz
Stellvertretende Chefärztin:
Dr. Isabell Ruoß
Justiziar:
Moritz Oberwallner
Konventionsbeauftragter:
Gabriel Bücherl
Haushaltsausschuss
Mitglieder:
Anne Attenberger
Andreas Bergtold
Georg Fahrner
Kilian May
Christian Riendl
Claudia Schubert
Michael Solbach
Petra Wieland
Ersatzmitglieder:
Anne Attenberger
Werner Attenberger
Christian Riendl
Dietmar Schubert
Michael Solbach
Delegierte zur Landesversammlung und Bezirksversammlung
Liste der Kandidierenden für die Delegierten Landesversammlung und Bezirksversammlung
Bei den Vorstandswahlen ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereinigt (§ 8 Abs. 1 der Wahlordnung).
Bei den Wahlen zum Haushaltsausschuss werden die Kandidierenden in der Rangfolge ihrer Stimmenzahl Mitglieder oder Ersatzmitglieder.
Wir bitten Sie zur Feststellung der Wahlberechtigung Ihren Personalausweis oder Reisepass mitzubringen.
Aufgrund verschiedener Anfragen weisen wir noch auf folgendes hin:
Jeder Wahlberechtigte hat so viele Stimmen, wie Wahlämter zu besetzen sind. Jeder Wahlberechtigte hat für ein zu besetzendes Wahlamt nur eine Stimme.
Steht für ein Amt nur eine Kandidat*in zur Verfügung, so kann gültig auch mit „ja“ oder „nein“ abgestimmt werden.
Der Stimmzettel ist ungültig (§ 7 Abs. 3 und Abs. 4 der Wahlordnung),wenn mehr Kandidierende angekreuzt werden, als für diese Funktion Stimmen vergeben werden können
- wenn keine Kandidat*in angekreuzt wird
- wenn dieser mit Zusätzen versehen wird (z.B. Namen, Zeichen, Unterschrift etc.), die ihn von den anderen abgegebenen Stimmzetteln unterscheiden.