Kreisauskunftsbüro
Die „Ungewissheit über den Verbleib eines lieben Menschen ist genauso schwer zu ertragen wie physisches Leid“, heißt der Leitsatz der Internationalen Rotkreuz-Konferenz 1948 in Stockholm, der auch heute nichts von seiner Aktualität verloren hat. Aufgabe der Kreisauskunftsbüros ist es, berechtigten Personen Auskunft über den Verbleib von Betroffenen eines Konfliktes oder einer Katastrophe zu geben. Bundeseinheitlichen Registrierunterlagen des Deutschen Roten Kreuzes werden dabei von den ehrenamtlichen Helfern der Kreisauskunftsbüros in die so genannte „Katastrophenkartei“ einsortiert. Seit einigen Jahren können Suchanfragen von Angehörigen durch Einführung eines speziellen EDV-Programms schneller beantwortet werden.