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Die Rahmengeschäftsordnung für die Kreisverbände des Bayerischen Roten Kreuzes
(vom 18. Mai 2004) regelt in § 9 die Aufgaben des/der Vorsitzenden:

§ 9 Der/Die Vorsitzende

(1) Als Vertreter/in des Präsidenten vertritt der/die Vorsitzende im örtlichen und sachlichen
Zuständigkeitsbereich den Kreisverband. Auf § 4 der Satzung wird verwiesen. Der/Die
Vorsitzende ist für die Arbeit des Kreisverbandes und die Befolgung der allgemeinen
Rotkreuzgrundsätze verantwortlich. Diese Verantwortung trägt er/sie auch gegenüber dem
Bezirks- und Landesverband.

(2) Der/Die Vorsitzende ist Dienstvorgesetzter des Kreisgeschäftsführers, unbeschadet des
fachlichen Weisungsrechts des Bezirksgeschäftsführers nach § 43 Abs. 5 der Satzung.

(3) Der/Die Vorsitzende sorgt dafür, dass der Vorstand seine satzungsgemäßen Aufgaben
erfüllt. Er/sie beruft zu diesem Zweck in der Regel 3 mal jährlich eine Sitzung des
Vorstandes ein, bereitet diese zusammen mit dem Kreisgeschäftsführer vor, stellt die
Tagesordnung auf und führt in den Sitzungen den Vorsitz.

(4) Der/Die Vorsitzende beruft die Mitgliederversammlung nach § 26 Abs. 2 und 3 der Satzung
ein. Er/Sie führt den Vorsitz in der Mitgliederversammlung. Der Kreisgeschäftsführer ist
verantwortlich, dass über die Mitgliederversammlung binnen 4 Wochen eine Niederschrift
angefertigt wird, die vom Sitzungsleiter und vom Protokollführer zu unterzeichnen und in
Abdruck unverzüglich dem Bezirksverband zuzuleiten ist.

(5) Der/Die Vorsitzende sorgt für die Vorbereitung und Durchführung der Wahlen unter
Beachtung der Bestimmungen der Wahlordnung.

(6) Der/Die Vorsitzende überwacht die Rotkreuzarbeit und bespricht regelmäßig mit dem
Kreisgeschäftsführer sowie im Bedarfsfall mit den übrigen Mitgliedern des Vorstandes die
wesentlichen Aufgaben und Vorgänge.

(7) Werden dem/der Vorsitzenden Sachverhalte bekannt, die auf deliktisches Verhalten zum
Nachteil des Verbandes hindeuten, hat er/sie zur Klärung unverzüglich für die Einschaltung
der Internen Revision Sorge zu tragen.

(8) Der/Die Vorsitzende hält Kontakt mit den Führungskräften der Gemeinschaften und nimmt
nach Möglichkeit an den Zusammenkünften der Rotkreuz-Gemeinschaften teil, um die
Verbindung mit diesen aufrecht zu erhalten und zu pflegen.

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