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Inlands-Rückholdienst

Reisen in Deutschland wird immer beliebter. Was aber ist, wenn die Tour durch Unfall oder Krankheit ein jähes Ende nimmt? Am Urlaubsort trägt die eigene Krankenversicherung die Kosten – sowohl für den Rettungsdienst als auch für stationäre und ambulante Behandlungen. Doch was geschieht bei einem längeren Aufenthalt im Krankenhaus, weit entfernt von zu Hause?

Viele Betroffene befinden sich schnell in einer misslichen Lage. Die vertraute Umgebung fehlt und die Unterstützung durch nahe Angehörige ist kaum möglich. Die Krankenversicherung deckt die Kosten für die Verlegung in ein Heimatkrankenhaus nicht ab.

Mit dem Inlands-Rückholdienst ist diese Lücke im System geschlossen. Als unser Mitglied können Sie sich innerhalb der Bundesrepublik Deutschland von Krankenhaus zu Krankenhaus transportieren lassen, ohne dass Ihnen dabei Rückholkosten entstehen. Alter und Vorerkrankungen spielen dabei überhaupt keine Rolle. Versichert sind Mitglieder des Münchner Roten Kreuzes sowie deren Familienangehörige (Ehegatten und Kinder, für die Anspruch auf Kindergeld besteht, sowie für den/die im Haushalt lebende/n Partner/in, wenn die/der Partner/in dem BRK-Kreisverband München namentlich gemeldet wurde). Ein Anspruch auf diese Leistung besteht, wenn der fällige Mitgliedsbeitrag bezahlt wurde.

Voraussetzungen für die kostenlose Inlands-Rückholung

Der Anspruch auf kostenlose Inlands-Rückholung ist an die Mitgliedschaft im BRK-Kreisverband München gebunden. Gemäß seiner Satzung sind dies Fördermitglieder, ehrenamtlich aktive Mitglieder sowie Organ- und Ehrenmitglieder.

Die kostenlose Rückholung erfolgt nach folgenden Voraussetzungen:

  • Grundlage des Inlands-Rückholdienstes ist die innerdeutsche Rückführung erkrankter oder verletzter Personen mit einem Krankentransportwagen. Die Regel hierbei ist der Transport von Krankenhaus zu Krankenhaus.
  • Leistungskriterien sind der auswärtige Klinikaufenthalt und die Transportfähigkeit des Mitgliedes. Die medizinische Notwendigkeit ist keine Voraussetzung. Leistungen, die der gesetzlichen oder privaten Krankenkasse zugeordnet werden müssen, sind ausgeschlossen.
  • Es muss sichergestellt sein, dass grundsätzlich ein qualifizierter Krankentransport erforderlich ist. Fahrten, die dem Mietwagengewerbe zuzuordnen sind, werden nicht durchgeführt. 

 

So wird die kostenlose Inlands-Rückholung organisiert

Die Einleitung einer Inlandsrückführung kann ausschließlich über den BRK-Kreisverband München unter Tel. 089 / 23 73- 222 erfolgen. Da es sich bei den Fahrten des Inlands-Rückholdienstes um Sekundärfahrten handelt, ist die Dienststelle nur zu den üblichen Bürozeiten besetzt.

Die Mitarbeiter des Inlands-Rückholdienstes organisieren nach Prüfung und Genehmigung einer Kontrollinstanz die Rückholung des Patienten. Diese läuft bei ständiger zeitnaher Information des Patienten (sowie auf Wunsch seiner Angehörigen) wie folgt ab:

  • Kontaktaufnahme mit dem behandelnden Arzt bzw. der Klinik, um die Transportfähigkeit des Patienten und die Dauer des Krankenhausaufenthaltes festzustellen.
  • Kontakt mit dem Heimatkrankenhaus zur Sicherstellung der Weiterbehandlung des Patienten.
  •  Auswahl des geeigneten Transportmittels, Information des medizinischen Einsatzpersonals und Ausführung des Transportes.

 Den Inlands-Rückholdienst des Münchner Roten Kreuzes erreichen Sie zu den üblichen Bürozeiten unter: Telefon: 089 / 23 73- 222

 

 

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